Category: Erinnern, Nacht der Museen, Rechte Gewalt

Achidi John wird Anfang der 1980er Jahre in Nigeria unter dem Namen Michael Nwabuisi geboren. Nach eigenen Angaben lebt er in der Nähe von Bata, wo er einem König dient. Als dieser stirbt, sperren sie ihn ein und wollen ihn opfern.

Daraufhin flüchtet er auf einem Schiff nach Hamburg,

In Hamburg wird er mehrmals von der Polizei verdächtigt mit Drogen zu handeln, dies kann ihm jedoch nie nachgewiesen werden. Am 8. Dezember wird er ein weiteres Mal von Zivilfahndern wegen des Verdachts auf Drogenhandel aufgegriffen und in die Rechtsmedizin in St. Georg gebracht. Als die Rechtsmedizinerin ihm per Magensonde ein Brechmittel verabreichen will, wehrt sich Achidi und schreit, dass er sterben wird. Wegen des Widerstands fixieren ihn vier Polizisten, um ihm Brechmittel zu verabreichen, woraufhin er zu Boden fällt. Sein Gesicht ändert die Farbe, seine Atmung und sein Puls setzen aus. Erst jetzt reagierte die Rechtsmedizinerin auf den offensichtlich schlechten Zustand von Achidi und ruft zwei Notärzteteams, die versuchen ihn zu reanimieren.

Erst nach 30 Minuten wird er auf die Intensivstation gebracht. Nach 4 Tagen im Koma verstirbt er an einem Hirntod durch Sauerstoffmangel. Die Autopsie stellt einen Herzfehler bei ihm fest.

In Folge des grausamen Todes von Achidi John beenden die Bundesländer Berlin und Niedersachsen den Einsatz von Brechmitteln. In Hamburg wird der Brechmitteleinsatz erst ein halbes Jahr vor dem Tod von Achidi John vom damaligen Innensenator Olaf Scholz eingeführt, der mit einer brutalen Drogenpolitik auf Stimmenfang bei der nächsten Wahl gehen will. Bis heute trifft diese Drogenpolitik viele, die gar nicht mit Drogen handeln, aber – oft auch aus rassistischen Gründen – ins Visier des Staates geraten. Selbst nach Achidis Tod werden vermeintliche Drogendealer in Hamburg noch viele hundert Male zum Schlucken von Brechmittel gezwungen und Olaf Scholz beharrt auf seiner Methode. Erst als der europäische Gerichtshof für Menschenrechte den zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln 2006 als Folter untersagt, hört auch der Hamburger Senat mit dieser gefährlichen Methode auf.

Seitdem können die Betroffenen entscheiden, ob sie das Brechmittel freiwillig zu sich nehmen oder in eine Zelle eingesperrt werden, bis die Drogen den Körper passiert haben. Das Verfahren gegen die Rechtsmedizinerin wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, ein Klageerzwingungsverfahren durch eine Hamburger Anwältin scheitert.

 

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